

NIS2-Richtlinie in der Radiologie: IT-Sicherheit wird zur Voraussetzung für den Praxisbetrieb

19. Juni 2026 um 10:00:00
Noa Nanzka
NIS2-Richtlinie in der Radiologie: IT-Sicherheit wird zur Voraussetzung für den Praxisbetrieb
Radiologische und nuklearmedizinische Einrichtungen gehören zu den am stärksten digitalisierten Bereichen der Medizin. Befundung, Bildverarbeitung und Archivierung sind vollständig von IT-Systemen wie RIS, PACS und modalitätsnahen Netzwerken abhängig.
Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie hat sich die Bewertung dieser Abhängigkeit grundlegend verändert:
IT-Sicherheit ist heute Voraussetzung für einen stabilen und rechtssicheren Praxisbetrieb.
Gesetzliche Grundlage: NIS2 und das BSI-Gesetz
Die europäische NIS2-Richtlinie wurde in Deutschland durch das überarbeitete BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt. Damit entstehen erstmals verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit auch für größere Praxen und MVZ.
Zentrale gesetzliche Verpflichtungen sind:
§ 38 BSIG: Umsetzungs-, Überwachungs-, und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen
§ 32 BSIG: Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen
§ 33 BSIG: Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Entscheidend ist dabei: Die Verantwortung liegt rechtlich bei der Geschäftsführung.
Ein externer IT-Dienstleister entbindet nicht von dieser Verpflichtung.
Wann radiologische Praxen und MVZ betroffen sind
Radiologische Einrichtungen fallen unter die NIS2-Regelung, wenn sie als „wichtige Unternehmen“ eingestuft werden. Das ist in der Regel der Fall bei:
mindestens 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) oder
mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz
Diese Schwellenwerte werden gerade in überörtlichen Praxisstrukturen oder MVZ häufig erreicht.
Warum Radiologie und Nuklearmedizin besonders betroffen sind
Im Gegensatz zu klassischen Facharztpraxen bestehen in der Radiologie spezifische IT-Risiken:
Hohe Datenvolumina: bildgebende Verfahren erzeugen große Datenmengen mit langfristiger Aufbewahrungspflicht
Geräteintegration: CT-, MRT- und PET-Systeme sind direkt in die IT-Infrastruktur eingebunden
Herstellerzugriffe: regelmäßige Fernwartung stellt zusätzliche Angriffsflächen dar
Systemabhängigkeit: ein Ausfall einzelner Komponenten kann den gesamten Betrieb stoppen
IT-Sicherheitsvorfälle wirken sich daher unmittelbar auf die Versorgungsfähigkeit aus.
Zusammenspiel von NIS2 und KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie
Neben NIS2 gilt weiterhin die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV als verbindlicher Standard für den Praxisbetrieb.
Die Unterschiede sind klar:
NIS2
Gesetzliche Pflicht
Fokus auf Organisation & Haftung
branchenübergreifend
KBV-Richtlinie
Branchenspezifischer Standard
Konkrete technische Vorgaben
speziell für Praxen
In der Praxis bedeutet das: NIS2 verpflichtet zur Umsetzung – die KBV beschreibt die konkrete Ausgestaltung im Gesundheitswesen.
Was sich konkret verändert hat
Der zentrale Unterschied zur bisherigen Situation liegt in der Erwartungshaltung:
IT-Sicherheit muss nicht nur vorhanden sein, sondern nachweisbar organisiert werden.
Das betrifft insbesondere:
strukturierte Risikoanalyse
definierte Sicherheitsmaßnahmen
dokumentierte Prozesse
nachvollziehbare Verantwortlichkeiten
Ein reiner „IT-Betrieb“ ohne Systematik erfüllt diese Anforderungen nicht mehr.
Zentrale Handlungsfelder für radiologische Einrichtungen
Für Praxen und MVZ ergeben sich daraus klare operative Anforderungen:
1. Netzwerk- und Systemarchitektur
Trennung von medizinischen Systemen, Verwaltungs-IT und externen Zugriffen
kontrollierte Anbindung von Großgeräten
2. Überwachung und Reaktion
kontinuierliche Erkennung von Sicherheitsvorfällen
definierte Prozesse zur Reaktion und Meldung
3. Patch- und Schwachstellenmanagement
zeitnahe Aktualisierung aller Systeme
dokumentierte Prozesse zur Schließung von Sicherheitslücken
4. Backup- und Wiederherstellungsstrategien
Sicherstellung der Datenverfügbarkeit
Schutz vor Verschlüsselung und Datenverlust
5. Benutzer- und Berechtigungsmanagement
individuelle Benutzerkonten
rollenbasierte Zugriffskonzepte
6. Dokumentation und Organisation
vollständiges IT-Inventar
Notfallhandbuch
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Die größte Herausforderung: Nachweis und Struktur
In der Praxis zeigt sich, dass weniger die Technik als vielmehr die Struktur das Problem darstellt.
Für eine Prüfung oder im Schadensfall muss klar belegbar sein:
welche Systeme eingesetzt werden
welche Risiken bestehen
welche Maßnahmen umgesetzt wurden
Ohne eine strukturierte Vorgehensweise lassen sich diese Anforderungen nicht erfüllen.
Hier setzen etablierte Methoden wie der BSI IT-Grundschutz an.
Fazit: IT-Sicherheit als Bestandteil der Praxisführung
Für radiologische und nuklearmedizinische Einrichtungen gilt heute:
IT-Sicherheit ist betriebsrelevant
IT-Sicherheit ist haftungsrelevant
IT-Sicherheit ist regulatorisch überprüfbar
Ein stabiler Praxisbetrieb setzt daher nicht nur funktionierende Systeme voraus, sondern eine strukturierte und nachweisbare IT-Sicherheitsorganisation.
Handlungsbedarf erkennen
Viele Praxen und MVZ verfügen bereits über funktionierende IT-Strukturen, erfüllen jedoch nicht die neuen Anforderungen an Nachweisbarkeit und Systematik.
Ein strukturierter Erstcheck zeigt:
ob eine NIS2-Betroffenheit vorliegt
welche Maßnahmen fehlen
wo konkreter Handlungsbedarf besteht
Unverbindliche Ersteinschätzung:
Wir prüfen Ihre aktuelle IT-Struktur im Kontext von NIS2 und KBV und zeigen Ihnen konkret auf, wo Anpassungen erforderlich sind.
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