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NIS-2-Richtlinie in der Radiologie: IT-Sicherheit wird zur Voraussetzung für den Praxisbetrieb

Welche Pflichten bestehen und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind.

14. September 2026 um 12:00:00

Noa Nanzka

NIS-2-Richtlinie in der Radiologie: IT-Sicherheit wird zur Voraussetzung für den Praxisbetrieb


Radiologische und nuklearmedizinische Einrichtungen gehören zu den am stärksten digitalisierten Bereichen der Medizin. Befundung, Bildverarbeitung und Archivierung sind vollständig von IT-Systemen wie RIS, PACS und modalitätsnahen Netzwerken abhängig.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hat sich die Bewertung dieser Abhängigkeit grundlegend verändert:

IT-Sicherheit ist heute Voraussetzung für einen stabilen und rechtssicheren Praxisbetrieb.



Gesetzliche Grundlage: NIS-2 und das BSI-Gesetz


Die europäische NIS-2-Richtlinie wurde in Deutschland durch das überarbeitete BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt. Damit entstehen erstmals verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit auch für größere Praxen und MVZ.

Zentrale gesetzliche Verpflichtungen sind:

  • § 38 BSIG: Umsetzungs-, Überwachungs-, und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen

  • § 32 BSIG: Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen

  • § 33 BSIG: Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Entscheidend ist dabei: Die Verantwortung liegt rechtlich bei der Geschäftsführung.

Ein externer IT-Dienstleister entbindet nicht von dieser Verpflichtung.



Wann radiologische Praxen und MVZ betroffen sind


Radiologische Einrichtungen fallen unter die NIS-2-Regelung, wenn sie als „wichtige Unternehmen“ eingestuft werden. Das ist in der Regel der Fall bei:

  • mindestens 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) oder

  • mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz

Diese Schwellenwerte werden gerade in überörtlichen Praxisstrukturen oder MVZ häufig erreicht.



Warum Radiologie und Nuklearmedizin besonders betroffen sind


Im Gegensatz zu klassischen Facharztpraxen bestehen in der Radiologie spezifische IT-Risiken:

  • Hohe Datenvolumina: bildgebende Verfahren erzeugen große Datenmengen mit langfristiger Aufbewahrungspflicht

  • Geräteintegration: CT-, MRT- und PET-Systeme sind direkt in die IT-Infrastruktur eingebunden

  • Herstellerzugriffe: regelmäßige Fernwartung stellt zusätzliche Angriffsflächen dar

  • Systemabhängigkeit: ein Ausfall einzelner Komponenten kann den gesamten Betrieb stoppen


IT-Sicherheitsvorfälle wirken sich daher unmittelbar auf die Versorgungsfähigkeit aus.



Zusammenspiel von NIS-2 und KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie


Neben NIS-2 gilt weiterhin die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV als verbindlicher Standard für den Praxisbetrieb.


Die Unterschiede sind klar:


NIS-2

  • Gesetzliche Pflicht 

  • Fokus auf Organisation & Haftung 

  • Branchenübergreifend 


KBV-Richtlinie

  • Branchenspezifischer Standard 

  • Konkrete technische Vorgaben 

  • Speziell für Praxen


In der Praxis bedeutet das: NIS-2 verpflichtet zur Umsetzung – die KBV beschreibt die konkrete Ausgestaltung im Gesundheitswesen.



Was sich konkret verändert hat


Der zentrale Unterschied zur bisherigen Situation liegt in der Erwartungshaltung:

IT-Sicherheit muss nicht nur vorhanden sein, sondern nachweisbar organisiert werden.


Das betrifft insbesondere:

  • strukturierte Risikoanalyse

  • definierte Sicherheitsmaßnahmen

  • dokumentierte Prozesse

  • nachvollziehbare Verantwortlichkeiten


Ein reiner „IT-Betrieb“ ohne Systematik erfüllt diese Anforderungen nicht mehr.



Zentrale Handlungsfelder für radiologische Einrichtungen


Für Praxen und MVZ ergeben sich daraus klare operative Anforderungen:


1. Netzwerk- und Systemarchitektur

  • Trennung von medizinischen Systemen, Verwaltungs-IT und externen Zugriffen

  • kontrollierte Anbindung von Großgeräten

2. Überwachung und Reaktion

  • kontinuierliche Erkennung von Sicherheitsvorfällen

  • definierte Prozesse zur Reaktion und Meldung

3. Patch- und Schwachstellenmanagement

  • zeitnahe Aktualisierung aller Systeme

  • dokumentierte Prozesse zur Schließung von Sicherheitslücken

4. Backup- und Wiederherstellungsstrategien

  • Sicherstellung der Datenverfügbarkeit

  • Schutz vor Verschlüsselung und Datenverlust

5. Benutzer- und Berechtigungsmanagement

  • individuelle Benutzerkonten

  • rollenbasierte Zugriffskonzepte

6. Dokumentation und Organisation

  • vollständiges IT-Inventar

  • Notfallhandbuch

  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden



Die größte Herausforderung: Nachweis und Struktur


In der Praxis zeigt sich, dass weniger die Technik als vielmehr die Struktur das Problem darstellt.

Für eine Prüfung oder im Schadensfall muss klar belegbar sein:

  • welche Systeme eingesetzt werden

  • welche Risiken bestehen

  • welche Maßnahmen umgesetzt wurden

Ohne eine strukturierte Vorgehensweise lassen sich diese Anforderungen nicht erfüllen.

Hier setzen etablierte Methoden wie der BSI IT-Grundschutz an.



Fazit: IT-Sicherheit als Bestandteil der Praxisführung


Für radiologische und nuklearmedizinische Einrichtungen gilt heute:

  • IT-Sicherheit ist betriebsrelevant

  • IT-Sicherheit ist haftungsrelevant

  • IT-Sicherheit ist regulatorisch überprüfbar

Ein stabiler Praxisbetrieb setzt daher nicht nur funktionierende Systeme voraus, sondern eine strukturierte und nachweisbare IT-Sicherheitsorganisation.



Handlungsbedarf erkennen


Viele Praxen und MVZ verfügen bereits über funktionierende IT-Strukturen, erfüllen jedoch nicht die neuen Anforderungen an Nachweisbarkeit und Systematik.

Ein strukturierter Erstcheck zeigt:


  • ob eine NIS-2-Betroffenheit vorliegt

  • welche Maßnahmen fehlen

  • wo konkreter Handlungsbedarf besteht



Unverbindliche Ersteinschätzung:


Wir prüfen Ihre aktuelle IT-Struktur im Kontext von NIS-2 und KBV und zeigen Ihnen konkret auf, wo Anpassungen erforderlich sind.

Rechtlicher Hinweis:  

Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar. Für konkrete Entscheidungen empfehlen wir die Rücksprache mit Fachleuten oder die Einsicht offizieller Quellen.


Quelle: BSI - Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, Stand: 14.09.2026

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